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Sachanlagen
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1. Begriff: Materielle Vermögenswerte bzw. Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb zumeist langfristig dienen. Sie werden zusammen mit den Finanzanlagen sowie dem immateriellen Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen erfasst.
2. Merkmal: Die Bilanzposition der Sachanlagen wird gemäß § 266 HGB in die folgenden Positionen untergliedert:
a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum, Dauerwohnrecht) und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken;
b) technische Anlagen und Maschinen;
c) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
d) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
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