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Säule-I-plus-Ansatz
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Der Säule-I-plus-Ansatz beschreibt die Aufweichung der vormals weitgehenden Trennung zwischen den quantitativen Mindesteigenmittelanforderungen der bankenaufsichtlichen Säule 1 und den prinzipienorientierten, qualitativ ausgerichteten Anforderungen gemäß der zweiten Baseler Säule. Durch die Etablierung des SREP (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess) entsteht eine direkte Verbindung dieser beiden Säulen mit dem Ziel, die innerhalb des SREP aufgedeckten Mängel aus der zweiten bankenaufsichtlichen Säule zu sanktionieren. Dies soll in der Form geschehen, dass zusätzlich zu der gemäß Säule 1 quantifizierten Untergrenze des Eigenmittelbedarfs ein weiterer Kapitalaufschlag erhoben wird.
Siehe weiterführend: Pillar-2-Requirements (P2R), Pillar-2-Guidance (P2G), Total SREP Capital Requirements (TSCR).
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