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Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
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Das „Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen“ (SAG) ist das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) in nationales Recht. Es trat im Jahr 2015 in Kraft und vereinheitlicht das materielle Abwicklungs- sowie das zeitlich vorgelagerte Sanierungsrecht. Gleichsam wird der zuständigen Abwicklungsbehörde – dies ist seit 2018 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – ein Instrumentarium zur Frühintervention an die Hand gegeben. Die intendierten Ziele des Normgebers sind die zukünftige Vermeidung einer Aufzehrung von Steuergeldern (siehe auch Bail Out) und der Schutz der Finanzstabilität im Falle einer Schieflage von Instituten. Dazu sollen künftig primär Anteilseigner und Gläubiger an den Verlusten und den Abwicklungskosten eines Instituts beteiligt werden (siehe auch Bail-in).
Vgl. auch Einheitlicher Abwicklungsmechanismus, SRM-Verordnung.
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