Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Sanierungsvermerk vom 12.11.2018 - 19:02
Sanierungsvermerk
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kann eine Gemeinde ein Sanierungsgebiet festlegen, §§ 136 ff. BauGB. In einem solchen Gebiet bedürfen ggf. bauliche Maßnahmen bzw. Grundstücksgeschäfte der Genehmigung der Gemeinde. Diesbezüglich wird im Grundbuch ein Sanierungsvermerk eingetragen (§ 143 II 2 BauGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon