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Revision von Schiffspfandbriefbank vom 01.04.2020 - 14:43

Schiffspfandbriefbank

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    Schiffsbank, Schiffshypothekenbank; ehemals privatrechtliche Spezialbank (Realkreditinstitut), die sich im Wesentlichen dem Schiffshypothekarkredit und dem Geschäft mit Schiffskommunaldarlehen widmete und sich vorwiegend durch die Ausgabe von Schiffspfandbriefen bzw. Schiffskommunalschuldverschreibungen refinanzierte (§ 1 SchiffBG). Schiffspfandbriefbanken durften nur in der Rechtsform der AG oder KGaA betrieben werden (§ 2 I SchiffBG). Das SchiffBG wurde mit Wirkung vom 19.7.2005 durch das Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts (BGBl. I S. 1373) aufgehoben. Für die bis dahin zugelassenen Schiffspfandbriefbanken i.S.v. § 1 SchiffBG besteht unverändert die Erlaubnis zur Fortführung von deren Bankgeschäften i.S.v. § 1 I 2 Nr. 1–5, 7–10 KWG gem. § 44 PfandBG. Ferner ist § 50 III PfandBG zu beachten. Zu den Schiffspfandbriefbanken gehörte bis zum Jahr 2012 die Deutsche Schiffsbank AG (auf die Commerzbank AG verschmolzen, das Geschäft mit Schiffspfandbriefen wurde im Jahr 2017 eingestellt). Darüber hinaus ist dem Schiffsfinanzierungsgeschäft die Sparte „Deutsche Shipping“ der Deutschen Bank AG zuzurechnen.

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