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Schlichtungsstellenverfahrensverordnung
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ursprünglich auf das AGB-Gesetz, seit 2002 auf § 14 II des Unterlassungsklagengesetzes vom 26. 11. 2001 (BGBl I 3138, 3176) gestützte Rechtsverordnung des Bundesministers der Justiz, die das Verfahren der bei der Deutschen Bundesbank eingerichteten Schlichtungsstelle für Kundenbeschwerden näher regelt und gemäß § 7 III auch dann anzuwenden ist, wenn die Streitschlichtungsaufgabe geeigneten privaten Stellen (§ 7 I, II) übertragen wurde (Ombudsmannverfahren). Die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung befasst sich mit der Einrichtung der Schlichtungsstellen (§ 1), der Auswahl und Unabhängigkeit der Schlichter (§ 2), der Ablehnung einer Schlichtung (§ 3), der Erhebung und Behandlung von Kundenbeschwerden (§ 4), dem Schlichtungsvorschlag (§ 5), Kostenfragen (§ 6) und der Abgabe bei Unzuständigkeit (§ 8).
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