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Revision von Schuldentragfähigkeit vom 01.04.2020 - 13:05

Schuldentragfähigkeit

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    Fähigkeit eines Schuldners (z.B. Gebietskörperschaft, Unternehmen), seinen Schuldendienst (Zins-Zahlung und Tilgung), der aufgrund der bisher aufgenommenen Schulden entsteht, fristgerecht und in voller Höhe leisten zu können, ohne dass es zur Zahlungsunfähigkeit kommt.

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