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Selbstauskunft

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    neben der Einholung von Fremdauskünften (z.B. SCHUFA) übliche persönliche Erklärung desjenigen, über den die Auskunft gesucht wird. Im Kreditverkehr wird häufig ein Formblatt als Auskunft des Kreditsuchenden über seine persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung ausgefüllt und dem Kreditgeber übergeben. Die Selbstauskunft soll richtig und vollständig sein und bei Änderung der Verhältnisse berichtigt oder ergänzt werden.

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