Operating-Leasing
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Operate-Leasing; Leasing mit kurzfristiger Kündbarkeit. Der Begriff „kurzfristig“ bezieht sich dabei auf das Verhältnis der Mietdauer zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Mietsache. Operating-Leasing-Verträge können für wenige Stunden, einige Tage, Wochen oder Monate geschlossen werden. Sie werden kaum für länger als ein Jahr geschlossen. Es handelt sich zwar um Mietverträge (Miete); sie beinhalten in den meisten Fällen jedoch eine Reihe von mietuntypischen Dienstleistungen, wie z.B. die Übernahme der Betriebskosten, die Stellung von Fachpersonal oder die regelmäßige Wartung.
Aktuelle Entwicklungen: Gemäß dem neuen IFRS 16 besteht eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Die Unterscheidung zwischen Operate-Leasingverträgen und Finance-Leasingverträgen ist vor diesem Hintergrund nicht mehr notwendig. Leasingnehmer bilanzieren zukünftig stets ein Nutzungsrecht als Teil des Vermögens und eine korrespondierende Verbindlichkeit auf der Passivseite. Der neue Standard gilt erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2019. Für Leasinggeber bleibt es grundsätzlich bei der nach IAS 17 bekannten Bilanzierung mit einer Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverträgen.
Gegensatz: Financial-Leasing.