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Off-Shore-Märkte
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1. Begriff: Off-Shore-Märkte sind internationale Finanzmärkte mit Handelsplätzen entweder außerhalb des hoheitlichen Geltungsbereichs der gehandelten Währung (Außengeldmarkt) oder (wenn sie sich innerhalb desselben befinden, wie die International Banking Facilities in den USA) Märkte, die von bestimmten legislativen und/oder kreditpolitischen Regelungen des betreffenden Staates ausgenommen sind. Allen diesen Märkten gemeinsam ist, dass sie bestimmten Regelungen (Mindestreservepflicht) nicht unterworfen sind. Gemeinsam ist ihnen ferner, dass auf ihnen nur Großbeträge kontrahiert werden.
2. Abgrenzung: Die Abgrenzung gegenüber dem Euromarkt ist schwierig: Hauptsächliches Charakteristikum des Off-Shore-Marktes ist, dass es sich um einen Platz handelt, auf dem weder der Geldgeber noch der Kreditnehmer auch der heimischen Währung gebietsansässig sind. Ein Euromarkt zeichnet sich demgegenüber dadurch aus, dass eine Währung außerhalb ihres Währungsgebiets gehandelt wird; dabei können auch Gebietsansässige Teilnehmer sein. Wenn nun eine Währung außerhalb des Ursprungslands zwischen nicht Gebietsansässigen gehandelt wird, kommt es zu Überschneidungen zwischen beiden Begriffen.
3. Wichtige Offshore-Zentren: Bahamas, Cayman Islands, Bermudas, Panama, Niederländische Antillen, Barbados, die Kanalinseln, Isle of Man, Zypern, Singapur, Hongkong, Vanuatu, die International Banking Facilities in den USA, Japan.
Vgl. auch Geldwäsche.
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