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Revision von Stammaktie vom 30.07.2012 - 18:32
Stammaktie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ordinary Share, Common Stock; Normalform der Aktie. Die Stammaktie (s. §§ 8, 10, 12 AktG) verkörpert die Mitgliedschaft in einer Aktiengesellschaft mit den damit einhergehenden, durch Gesetz und Satzung festgelegten Aktionärsrechten und Aktionärspflichten (Aktionär).
Gegensatz: Vorzugsaktie.
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