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Steuerpflichtiger
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Steuersubjekt; Person, die eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat (§ 33 I AO). Der steuerrechtliche Begriff des Steuerpflichtigen geht somit wesentlich weiter als der allgemeine Sprachgebrauch, der hierunter im Wesentlichen nur den Steuerschuldner versteht.
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