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Revision von Steuerschuldner vom 12.11.2018 - 17:21

Steuerschuldner

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    jede Person, die nach den Einzelsteuergesetzen den Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§§ 38, 43 AO); wichtiger Spezialfall des Steuerpflichtigen. Ein Steuerpflichtiger ist aber nicht zwangsläufig auch Steuerschuldner.

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