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Stop Loss Order
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum geltender Auftrag eines Auftraggebers (z.B. Vermögensanlagekunde) an einen Beauftragten (z.B. depotführendes Kreditinstitut), mit dem der Auftraggeber den Verlust aus einer offenen Position limitieren will. Hierzu bestimmt die Order, dass bei Erreichen einer bestimmten Kurs(unter)grenze automatisch eine Gegenposition aufzubauen oder die ursprüngliche Position zu liquidieren ist (z.B. Verkauf eines von der Bank verwalteten Aktienbestandes bestens, sobald ein vom Auftraggeber bestimmtes Limit unterschritten wurde).
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