Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Teilrecht (an einer Aktie) vom 02.11.2018 - 17:54
Teilrecht (an einer Aktie)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
entsteht, wenn bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf den bestehenden Anteil des Aktionärs am bisherigen Grundkapital der Aktiengesellschaft nur ein Teil einer neuen Aktie entfällt (Berichtigungsaktie). Teilrechte (an einer Aktie) werden durch einen dafür besonders bestimmten Dividendenschein repräsentiert und sind getrennt handelbar.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon