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Revision von Transferable Revolving Underwriting Facility (TRUF) vom 07.11.2018 - 14:48

Transferable Revolving Underwriting Facility (TRUF)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Variante einer Revolving Underwriting Facility (RUF). Bonitätsmäßig erstklassigen Schuldnern werden durch Underwriter(-Banken) Fazilitäten (RUF) zugesagt, in deren Rahmen diese revolvierend kurz- bis mittelfristige Schuldtitel emittieren können. Diese Titel sind von den Kreditinstituten am Markt zu platzieren. Gelingt dies nicht, werden die Schuldtitel von dem platzierungsbeauftragten Kreditinstitut in das eigene Portefeuille übernommen. Bei einer Transferable Revolving Underwriting Facility (TRUF) ist das fazilitätsgewährende Kreditinstitut berechtigt, seine Verpflichtung zur Marktplatzierung bzw. Eigenübernahme der Schuldtitel auf einen anderen Garanten zu übertragen.

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