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Treasury
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1. Begriff: Die Aufgaben der Treasury bzw. des Treasury-Managements bestehen (ausgehend vom herkömmlichen Liquiditätsmanagement in der Vergangenheit) in einem umfassenden und integrierten Aktiv-Passiv-Management für die gesamte Bankbilanz.
2. Merkmale: Zu den Inhalten der Treasury gehören alle Aspekte des herkömmlichen Liquiditäts-, Zins- und Währungsmanagements, darüber hinaus auch ein umfassendes Kapitalstrukturmanagement, mit dem Ziel der Minimierung der Kapitalkosten und einer Optimierung der Kapitalallokation, sowie die Durchführung der mittel- und langfristigen Finanzplanung. Daneben umfasst das Treasury-Management ein professionelles Risikomanagement, d.h. vor allem Quantifizierung, Erfassung, Steuerung, Prognose und Kontrolle, von Zinsänderungs-, Währungs-, Rohstoff- und Kreditrisiken i.S. der Unternehmensziele. Organisatorisch werden die Aufgaben der Treasury von einem Treasury Department zentral oder dezentral und als Service Center oder Profit Center wahrgenommen. Vgl. auch Treasurer, Treasury Department. Die Treasury hat täglich alle relevanten Risiken der verschiedenen Geschäftsbereiche der Bank zu Marktwerten zu erfassen und zusammenzuführen („Marked-to-Market”-Prinzip). Ausgehend von dieser gesamten, zu Marktwerten bewerteten Risikoposition einer Bank und unter Berücksichtigung der Volatilitäten und Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoformen wird das maximale Verlustpotenzial, d.h. der Value-at-Risk (VaR), ermittelt.
3. Steuerungsinstrumente: Die Steuerung der oben aufgeführten Risiken kann in aktive (Beeinflussung der Risiken) und passive (Beeinflussung der Risikoträger) Instrumente unterteilt werden. Während sich die passiven Steuerungsmaßnahmen im Wesentlichen auf die Bildung pauschaler Risikovorsorgen beschränkt, stehen im Rahmen der aktiven Steuerungsinstrumente sowohl Limitsysteme zur Risikovermeidung als auch bilanzielle (Kunden- oder Interbankengeschäfte) und außerbilanzielle (derivative Finanzinstrumente) Steuerungsinstrumente zur Risikoverminderung und -überwälzung zur Verfügung. Risikolimite sind dabei operationale, auf Basis des jeweiligen VaR abgeleitete Vorgaben für die Durchführung der zur Risikosteuerung notwendigen Eigenhandelsaktivitäten, z.B. in Bezug auf die verwendeten Instrumente, das jeweilige Volumen oder den Einsatz von Liquidität. Darüber hinaus können durch Vorgabe von Bilanzstrukturkennziffern mögliche Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und auf die Bilanz berücksichtigt und damit begrenzt werden.
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