Treuhandverbindlichkeiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Passivposten Nr. 4 der Bankbilanz; Ausweis von Verbindlichkeiten, die ein Kreditinstitut im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung eingegangen ist (Treuhandkredite).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
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