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Revision von Treuhandverbindlichkeiten vom 07.11.2018 - 12:02
Treuhandverbindlichkeiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Passivposten Nr. 4 der Bankbilanz; Ausweis von Verbindlichkeiten, die ein Kreditinstitut im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung eingegangen ist (Treuhandkredite).
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