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Treuhandvermögen
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1. Begriff: Aktivposten (Nr. 9) der Bankbilanz.
2. Merkmal: Das Treuhandvermögen dient zum Ausweis von Vermögensgegenständen, die ein Kreditinstitut im eigenen Namen für fremde Rechnung hält, z.B. treuhänderisch gehaltene Grundstücke, Beteiligungen, Wertpapiere und Kredite (sog. Ermächtigungstreuhand). Wichtigster Teil sind die Treuhandkredite. In diesem Posten erfolgt kein Ausweis von Vermögensgegenständen, die dem Kreditinstitut als Sicherheit durch Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder Sicherungsgrundschuld übertragen worden sind (sog. Sicherungstreuhand).
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