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Revision von Umtauschrecht vom 05.11.2018 - 22:29
Umtauschrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Recht auf Umtausch von Teilschuldverschreibungen in Aktien einer anderen Gesellschaft als der, welche die Schuldverschreibung (Umtauschanleihe) emittiert hat.
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