Direkt zum Inhalt

Unternehmensinsolvenz

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine drohende bzw. bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung eines Unternehmens. Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es seine fälligen Zahlungsverpflichtungen (voraussichtlich) nicht mehr erfüllen kann (§§ 17, 18 InsO) oder seine Verbindlichkeiten nicht durch sein Vermögen gedeckt sind (§ 19 InsO). Mit der Insolvenz eines Unternehmens geht nicht zwangsläufig die Liquidation des Unternehmens einher. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es nach § 1 InsO nicht allein, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Vielmehr ermöglicht das Insolvenzverfahren mittels eines Insolvenzplans auch die Sanierung des insolventen Unternehmens.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com