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Revision von Ursprungslandprinzip vom 12.11.2018 - 17:30
Ursprungslandprinzip
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Grundsatz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Umsatzsteuer (USt) beim Außenhandel. Waren sollen im Gegensatz zum Bestimmungslandprinzip mit den Steuern des exportierenden Landes belegt werden.
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