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Revision von Ursprungszeugnis vom 30.07.2012 - 18:22
Ursprungszeugnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Certificate of Origin; Nachweis über den Ursprung einer Ware, das deren Herkunft bescheinigt oder beglaubigt. Je nach Ursprungsland und Warenart wird das Ursprungszeugnis von Industrie- und Handelskammern, staatlichen Behörden oder Wirtschaftsverbänden ausgestellt.
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