Zitierfähige Version
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Zweitgrößte deutsche Einzelgewerkschaft (Gewerkschaften) im Deutschen Gewerkschaftsbund mit Sitz in Berlin, entstanden 2001 durch Fusion der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, der Deutschen Postgewerkschaft, der Industriegewerkschaft Medien und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ist Tarifpartei und handelt mit den Arbeitgeberverbänden der Kreditwirtschaft Tarifverträge aus. Sie ist Interessenvertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten von Banken im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung (Mitbestimmung). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft berät ihre Mitglieder und vertritt sie vor Arbeits- und Sozialgerichten. Durch Stellungnahmen zu arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Fragen nimmt sie die Interessen der Gesamtheit ihrer Mitglieder wahr.
Weitere Informationen unter www.verdi.de.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon