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Vermögensgegenstand
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1. Der Begriff grenzt in der Handelsbilanz die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit ab. Zu den Merkmalen vgl. die Übersicht „Vermögensgegenstand/Schuld versus positives/negatives Wirtschaftsgut”.
2. Arten: Unterschieden wird zwischen materiellen, d.h. körperlichen, und immateriellen, d.h. nicht körperlichen, Werten (immaterielle Vermögensgegenstände).
Gegensatz: Schuld.
Steuerrechtliches Pendant: (positives) Wirtschaftsgut.
Entsprechender Begriff in den IFRS: Vermögenswert (asset).
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