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Revision von Vermögensgegenstand vom 12.11.2018 - 17:37

Vermögensgegenstand

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    1. Der Begriff grenzt in der Handelsbilanz die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit ab. Zu den Merkmalen vgl. die Übersicht „Vermögensgegenstand/Schuld versus positives/negatives Wirtschaftsgut”.

    2. Arten: Unterschieden wird zwischen materiellen, d.h. körperlichen, und immateriellen, d.h. nicht körperlichen, Werten (immaterielle Vermögensgegenstände).

    Gegensatz: Schuld.
    Steuerrechtliches Pendant: (positives) Wirtschaftsgut.
    Entsprechender Begriff in den IFRS:
    Vermögenswert (asset).

     

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