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Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte
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engl. Packaged Retail and Insurance-based Investment Products-Verordnung, PRIIP-Verordnung. Die 2014 in Kraft getretene und seit dem 31.12.2016 in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwendende „Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ (PRIIP-Verordnung, (EU) Nr. 1286/2014) wurde als Maßnahme zur Verbesserung des Anlegerschutzes erlassen mit dem Ziel, das Vertrauen von Kleinanlegern in die Finanzmärkte (zurück-)zugewinnen. Als zentraler Bestandteil der Verordnung ist die verpflichtende Einführung von Basisinformationsblättern (Key Information Documents, KIDs) zu nennen, mittels derer Anleger seit dem 1.1.2018 Informationen über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte erhalten, die für eine fundierte Anlageentscheidung notwendig sind. Das intendierte Ziel der Schaffung eines einheitlichen Standards für Basisinformationsblätter ist die künftige Vermeidung von mit Risiken und Kosten behafteten Anlegerentscheidungen, deren Tragweite die Akteure nicht verstehen und die in der Vergangenheit zu für sie nicht vorhersehbaren Verlusten führten.
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