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Revision von versteuerte Pauschalwertberichtigungen vom 26.03.2020 - 17:45

versteuerte Pauschalwertberichtigungen

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    1. Begriff: Pauschalwertberichtigungen, die zur Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute gebildet werden (Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB).

    2. Merkmal: Im Gegensatz zu Pauschalwertberichtigungen für latente Ausfallrisiken sind diese steuerlich nicht abzugsfähig, d.h. sie werden aus dem versteuerten Gewinn dotiert.

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