versteuerte Pauschalwertberichtigungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Pauschalwertberichtigungen, die zur Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute gebildet werden (Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB).
2. Merkmal: Im Gegensatz zu Pauschalwertberichtigungen für latente Ausfallrisiken sind diese steuerlich nicht abzugsfähig, d.h. sie werden aus dem versteuerten Gewinn dotiert.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
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