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Revision von verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) vom 02.11.2018 - 15:49

verteilte Elektronische Unterschrift (VEU)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Funktion, die ausschließlich von EBICS unterstützt wird. Mit der VEU kann das Leisten der Erst- und/oder Zweitun­terschrift beim elektronischen Zahlungsverkehr von völlig getrennten Standorten er­folgen. Der Unterschriftsberechtigte ist somit in der Lage, von einer wei­teren Niederlassung, von unterwegs oder sogar aus dem Ausland die bereitgestellten Zahlungsverkehrsaufträge zu prüfen und anschließend zu legitimieren. Dieser Vor­teil ist besonders für die Firmenkunden wichtig, die beispielsweise mehrere Filialen haben, den Zahlungsverkehr aber zentral steuern möchten.

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