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Videoidentifizierung
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Bei einer Videoidentifizierung wird ungeachtet der räumlichen Trennung eine sinnliche Wahrnehmung der am Identifizierungsprozess beteiligten Personen ermöglicht, da sich die zu identifizierende Person und der Mitarbeiter des der Identifizierungspflicht unterliegenden Unternehmens im Rahmen der Videoübertragung „von Angesicht zu Angesicht“ gegenübersitzen und kommunizieren. Eine Videoidentifizierung ist von daher nur in Bezug auf natürliche Personen durchführbar. Eine Identifizierung juristischer Personen oder Personengesellschaften im Wege einer Videoidentifizierung ist dagegen nicht möglich. Allerdings kann das Videoidentifizierungsverfahren für den ggf. notwendigen Identitätsnachweis eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten einer juristischen Personen oder Personengesellschaft genutzt werden.
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