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Revision von Vollbanklizenz vom 30.07.2012 - 18:31
Vollbanklizenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Falle der Erteilung einer Vollbanklizenz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darf ein Kreditinstitut alle Bankgeschäfte i.S. des § 1 I 2 KWG betreiben.
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