Zitierfähige Version
Warnpflichten der Banken
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
vertragliche oder vorvertragliche Verhaltenspflichten der Kreditinstitute zum Schutz von Rechten oder Rechtsgütern des Kunden. Warnpflichten haben die Erteilung spontaner Hinweise bei Vorliegen konkreter Gefahren zum Gegenstand. Die Hinweise bestehen aus einer Tatsachenmitteilung und deren Bewertung durch die Bank (z.B. Mitteilung eines drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Zahlungsempfängers). Warnpflichten bestehen ansonsten nur ausnahmsweise, v.a. wenn der Kunde in besonderem Maße aufklärungsbedürftig erscheint, also ein erhebliches Informationsgefälle zwischen Bank und Kunden besteht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon