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Revision von Warnpflichten der Banken vom 25.10.2018 - 18:45

Warnpflichten der Banken

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    vertragliche oder vorvertragliche Verhaltenspflichten der Kreditinstitute zum Schutz von Rechten oder Rechtsgütern des Kunden. Warnpflichten haben die Erteilung spontaner Hinweise bei Vorliegen konkreter Gefahren zum Gegenstand. Die Hinweise bestehen aus einer Tatsachenmitteilung und deren Bewertung durch die Bank (z.B. Mitteilung eines drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Zahlungsempfängers). Warnpflichten bestehen ansonsten nur ausnahmsweise, v.a. wenn der Kunde in besonderem Maße aufklärungsbedürftig erscheint, also ein erhebliches Informationsgefälle zwischen Bank und Kunden besteht.

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