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Revision von Wechselmahnbescheid vom 14.11.2018 - 11:29
Wechselmahnbescheid
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
besondere Form des Mahnbescheids zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Wechsel, der im gerichtlichen Mahnverfahren erlassen wird und ausdrücklich als solcher bezeichnet werden muss (§ 703a I ZPO).
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