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Revision von Wertberichtigung vom 24.03.2020 - 13:57

Wertberichtigung

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    aufgrund des niedrigeren beizulegenden Werts (Handelsbilanz), des voraussichtlich dauerhaft niedrigeren Teilwerts (Steuerbilanz) oder eines abweichenden beizulegenden Zeitwerts anzusetzende Korrekturen des Bilanzansatzes von Aktiva. Wertberichtigungen können in der Buchführung direkt vom Aktivkonto oder indirekt über ein Wertberichtigungskonto erfasst werden. Wertberichtigungen auf Forderungen kommen als Einzelwertberichtigungen und als Pauschalwertberichtigungen vor (vgl. Übersicht "Wertberichtigungen – Zusammensetzung des Forderungsbestandes").  Bei Personenunternehmen kann bei der Wertberichtigung von Forderungen auch eine passivische Korrekturposition in der Bilanz (Delkredere) infrage kommen. In der Bankbilanz und generell in den Bilanzen von Kapitalgesellschaften sind die Wertberichtigungen aktivisch abzusetzen (Rechnungslegungsverordnung).

    Einzelfälle: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Kredite, Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Wertpapiere.

     

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