Einzelwertberichtigung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bilanzielle Vorsorge durch Wertkorrektur von Forderungen aller Art, bei denen eine hinreichende Ausfallwahrscheinlichkeit besteht, um akuten, erkennbaren Ausfallrisiken Rechnung zu tragen. Gesetzliche Grundlage: §§ 252 I Nr. 4 HGB und 253 IV HGB (Vorsichts- und Imparitätsprinzip).
Einzelwertberichtigungen werden von den entsprechenden Aktivposten der Bilanz abgesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Avalforderungen werden als Rückstellungen passiviert.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigenkapital
Einheitsbilanz
Einzelbewertungsprinzip
Einzelwertberichtigung
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
Ertrag
Eventualverbindlichkeit
Feststellung des Jahresabschlusses
Finanzanlagevermögen
Finanzergebnis
Geschäftsergebnis
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute
Going-Concern-Prinzip
Grundstücke und Gebäude
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Handelsbuch
Handelsergebnis
Herstellungskosten
gemildertes Niederstwertprinzip
eingehend
Einzelwertberichtigung
ausgehend
eingehend
Einzelwertberichtigung
ausgehend