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Revision von Wettbewerbspolitik vom 30.10.2018 - 17:41

Wettbewerbspolitik

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    Teil der Wirtschaftspolitik, der die Bedingungen für einen wirksamen, funktionsfähigen Wettbewerb schaffen und Wettbewerbsbeschränkungen verhindern will. Wettbewerbspolitik spiegelt sich in der Entwicklung des Wettbewerbsrechts wider. Wesentlich für ihren Erfolg ist die Fähigkeit, allen Beteiligten (Personen) am Wirtschaftsgeschehen Freiheits- und Handlungsspielräume zu eröffnen, also Unternehmen offene Märkte zu schaffen, Verbrauchern die Entscheidung zwischen den angebotenen Gütern und Leistungen gemäß ihren Präferenzen zu erlauben und Beschäftigten (Arbeitnehmer) die Wahl des Arbeitsplatzes nicht ungebührlich einzuschränken.

    Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb sind Fehlen von Marktmacht sowie innovative Anpassungsfähigkeit der Unternehmen an technische Entwicklungen, sich wandelnde Käufervorlieben und bestehende Konkurrenzverhältnisse.

    In Wirtschaftsbereichen, in denen Wettbewerb nicht funktioniert oder die aus spezifischen, gesamtwirtschaftlichen Gründen nicht (vollständig) in die Wettbewerbsordnung einbezogen sind, muss das Verhalten der Marktteilnehmer Kontrollmechanismen unterworfen werden (Regulierung).

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