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Revision von Wiederanlageprämisse vom 18.10.2018 - 13:17

Wiederanlageprämisse

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    Annahme, dass während des Betrachtungszeitraums alle frei werdenden Cashflows wieder angelegt werden können. Die Wiederanlageprämisse gilt beim
    a) Internen Zinsfuß: frei werdende Überschüsse können zum internen Zinsfuß reinvestiert werden.
    b) Kapitalwert: frei werdende Überschüsse können zum Kalkulationszinsfuß reinvestiert werden.

    Vgl. auch Endwertansatz, Barwertansatz, Endvermögensrisiko, Wiederanlagerisiko.

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