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Revision von wirtschaftliches Eigenkapital vom 24.03.2020 - 15:32
wirtschaftliches Eigenkapital
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: dasjenige Eigenkapital, welches einem Unternehmen tatsächlich als Verlustauffangpotenzial zur Verfügung steht.
2. Ermittlung: Das wirtschaftliche Eigenkapital ergibt sich aus einer gegenüber dem bilanziellen Eigenkapital detaillierteren Ermittlungsmethode. Sie wird deshalb zumeist für die Ermittlung der Kapitalstruktur-Kennzahlen im Rahmen der Bilanzanalyse bei Kapitalgesellschaften herangezogen. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich zusammen aus den Bilanzpositionen Grundkapital (Stammkapital) plus Rücklagen plus dem Anteil des Bilanzgewinns, der (voraussichtlich) nicht ausgeschüttet wird. Mit Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Bedeutung dieser Größe gesunken, da Sonderposten mit Rücklageanteil dem wirtschaftlichen Eigenkapital nicht mehr hinzugerechnet oder aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung nicht mehr vom wirtschaftlichen Eigenkapital abgezogen werden müssen.
2. Ermittlung: Das wirtschaftliche Eigenkapital ergibt sich aus einer gegenüber dem bilanziellen Eigenkapital detaillierteren Ermittlungsmethode. Sie wird deshalb zumeist für die Ermittlung der Kapitalstruktur-Kennzahlen im Rahmen der Bilanzanalyse bei Kapitalgesellschaften herangezogen. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich zusammen aus den Bilanzpositionen Grundkapital (Stammkapital) plus Rücklagen plus dem Anteil des Bilanzgewinns, der (voraussichtlich) nicht ausgeschüttet wird. Mit Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Bedeutung dieser Größe gesunken, da Sonderposten mit Rücklageanteil dem wirtschaftlichen Eigenkapital nicht mehr hinzugerechnet oder aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung nicht mehr vom wirtschaftlichen Eigenkapital abgezogen werden müssen.
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