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Zahlungsunfähigkeit
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auf einem Mangel an Zahlungsmitteln beruhendes Unvermögen des Schuldners, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Sie kann bei Unternehmen anhand einer Liquiditätsbilanz festgestellt werden. Zahlungsunfähigkeit ist allgemeiner Eröffnungsgrund für jede Person (§ 17 InsO; Insolvenz). Ihre wichtigste Erscheinungsform bildet die Zahlungseinstellung, an die das Gesetz auch die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit knüpft (§ 17 II InsO). Bei einem Insolvenzeröffnungsantrag des Schuldners bildet auch die drohende Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzgrund (§ 18 InsO). Diese ist gegeben, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
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