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Revision von Zinsertragsteuer vom 13.11.2018 - 20:03
Zinsertragsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bis zur Unternehmenssteuerreform 2008 einbehaltene Steuer für gutgeschriebene Zinsen eines inländischen Kreditinstituts. Ab 2009 unterliegen Zinseinkünfte im Regelfall der Kapitalertragsteuer (KapESt) i. H. v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag.
Siehe auch: Zinsabschlag.
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