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Revision von Zinsertragsteuer vom 05.03.2020 - 14:38
Zinsertragsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bis zur Unternehmenssteuerreform 2008 einbehaltene Steuer für gutgeschriebene Zinsen eines inländischen Kreditinstituts. Ab 2009 unterliegen Zinseinkünfte im Regelfall der Kapitalertragsteuer (KapESt) i.H.v. 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag.
Siehe auch: Zinsabschlag.
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