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Zinsrisikokoeffizient
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Der Zinsrisikokoeffizient setzt den barwertigen Verlust bei den zinsabhängigen Aktiva und Passiva infolge eines hypothetischen abrupten Zinsanstiegs oder Zinsrückgangs in Höhe von 200 Basispunkten über alle Laufzeiten hinweg ins Verhältnis zu den regulatorischen Eigenmitteln (i.d.R. dem Kernkapital) eines Instituts. Für die Beurteilung des Vorliegens von erhöhten Zinsänderungsrisiken wird für die Banken das jeweils ungünstigere Ergebnis eines solchen standardisierten Zinsschocks herangezogen. Von erhöhten Zinsänderungsrisiken wird ausgegangen, wenn der barwertige Verlust – je nach Sichtweise – 15 bzw. 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel übersteigt.
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