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Zinszusatzreserve

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemeines: Die Zinszusatzreserve stellt einen Teil der Deckungsrückstellung dar; sie ist in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen von Lebensversicherern zu bilden, um die versprochene Garantieverzinsung zukünftig gewährleisten zu können.

    2. Bildung: In vielen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ist vorgesehen, dass die Sparanteile der eingezahlten Prämien über die gesamte Vertragslaufzeit mit einem garantierten Mindestzinssatz verzinst werden. Sinken die am Kapitalmarkt mit Anlagen in eine gewisse Mindestbonität erzielbaren Renditen nachhaltig unter diese versprochene Verzinsung, ist eine Zinszusatzreserve zu bilden. Hierzu ist pro Vertrag die Differenz zwischen dem versprochenen Mindestzins und einem vorgegebenen Referenzzins, ermittelt als durchschnittliche zehnjährige Null-Kupon-Euro-Swaprate der letzten zehn Jahre und veröffentlicht von der Bundesbank, über einen Zeitraum von 15 Jahren zu berechnen.

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