Delkredereversicherung
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Debitorenversicherung; 1. Begriff: Die Delkredereversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die aus dem Forderungsausfall aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners resultieren. Aufgrund ihres Beitragsaufkommens ist sie die bedeutendste Form der Kreditversicherung; deswegen gilt sie auch als Kreditversicherung i.e.S. Zumeist erfolgt eine Deckung von Vermögensschäden von 70 bis 80 Prozent der Ausfallssumme. Primärer Grund für diese Regelung ist die Schaffung von Anreizen zur Risikosteuerung durch den Versicherungsnehmer.
2. Formen: Ausfuhrkredit- bzw. Exportkreditversicherung, Investitionsgüterkreditversicherung, Konsumentenkreditversicherung und Warenkreditversicherung. Die Warenkreditversicherung ist wiederum innerhalb der Delkredereversicherung der bedeutendste Zweig. Die Delkredere- bzw. Kreditsicherungsfunktion kann auch im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen geleistet werden, sofern der Factor das Ausfallrisiko übernimmt (echtes Factoring). Weitgehend analoge Zahlungs- und Risikoprofile lassen sich heute zudem durch Kreditderivate erzeugen, die sich deswegen als handelbare Variante einer Delkredereversicherung interpretieren lassen.