Zitierfähige Version
zusätzliches Kernkapital
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Das zusätzliche Kernkapital eines Instituts i.S. der CRR bildet zusammen mit seinem harten Kernkapital das Kernkapital des Instituts (Art. 25 CRR). Das zusätzliche Kernkapital besteht gemäß Art. 51 I 1 CRR aus den folgenden Komponenten:
- Kapitalinstrumente, die die Voraussetzungen des Art. 52 I CRR erfüllen (Hybridkapital);
- das mit diesen Kapitalinstrumenten verbundene Agio.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon