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ein Unternehmen, dessen wesentlicher Zweck darin besteht, durch die Emission von Finanzinstrumenten oder auf sonstige Weise Gelder aufzunehmen oder andere vermögenswerte Vorteile zu erlangen, um von Refinanzierungsunternehmen oder Refinanzierungsmittlern Gegenstände aus dem Geschäftsbetrieb eines Refinanzierungsunternehmens oder Ansprüche auf deren Übertragung zu erwerben. Hierbei ist es unschädlich, wenn es daneben wirtschaftliche Risiken übernimmt, ohne dass damit ein Rechtsübergang einhergeht (§ 1 XXVI KWG).
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