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Im Hinblick auf Einkünftebesteuerung praktiziertes Verfahren in Bezug auf Kontokorrentzinsen, das dazu dient, Betriebseinnahmen auf einem Guthabenkonto zu vereinnahmen, von dem man sie aus einem Unternehmen entnehmen kann, und Betriebsausgaben über das zweite Konto, das dann im Soll geführt und fremdfinanziert wird, zu verausgaben. Der Kontokorrentkredit ist dann betrieblich und nicht privat veranlasst; in der Folge gelten die Zinsen als Betriebsausgaben und können steuermindernd geltend gemacht werden. Dieses Vorgehen stößt allerdings an die Grenzen des § 4 IVa EStG (Schuldzinsen): Werden sog. Überentnahmen getätigt, wird also mehr entnommen als verdient und eingelegt wurde, sind darauf entfallende Zinsen vom Abzug ausgeschlossen.
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