Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zweigstellenpolitik vom 15.11.2018 - 16:13
Zweigstellenpolitik
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Zweigstellenpolitik ist ein Entscheidungsfeld im Rahmen der Absatzwegepolitik eines Kreditinstituts. In diesem Kontext geht es vor allem darum, Varianten zum klassischen Filialbetrieb zu identifizieren und zu erschließen. Hierzu gehören bspw. die Eröffnung von Filialstandorten im Einzelhandel bzw. in Unternehmen oder die Nutzung von Tankstellen als Bankstellen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon