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Revision von Zahlungsempfänger vom 16.11.2018 - 16:51

Zahlungsempfänger

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    nach Art. 4 Nr. 9 ZDRL/§ 1 XVI ZAG natürliche oder juristische Person, die den Geldbetrag, der Gegenstand eines Zahlungsvorgangs ist, als Empfänger erhalten soll.

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